Portofreie Militärsendungen: Für Angehörige der Armee im besoldeten Dienst



Private Sendungen



Angehörige von Wehrmännern (und Wehrfrauen) nutzen beispielsweise kostenlos die Feldpost um
ihrem Liebsten den Militärdienst zu versüssen.

Postsendungen an Wehrmänner im Dienst müssen an eine gültige Dienstanschrift adressiert sein.
Solche Sendungen können, im Rahmen der Taxfreiheit, bei jeder Poststelle oder jedem Brief- / Paketeinwurf in der Schweiz kostenlos aufgegeben werden. Sendungen aus dem Ausland (inkl. Fürstentum Liechtenstein) erreichen den Empfänger auch, solche Sendungen müssen aber im Aufgabeland frankiert werden.

 


Als portofreie Feldpostsendungen innerhalb der Schweiz von und an
Personen im Militärdienst können aufgegeben werden:
  • Briefe ohne Zustellnachweis (uneingeschrieben) per A- oder B-Post
  • Pakete bis 5 kg (Economy und Priority) ohne Zusatzleistungen
    (wie zB Sperrgut, Signature etc.)
  • Maximal 5 Sendungen pro Aufgabe und Empfänger
  • Über Details orientiert der Postbefehl.

 

Damit die Sendungen ohne Umwege zugestellt werden können, müssen sie jedoch eine korrekte Militäradresse aufweisen.

 


 

Aber auch die Angehörigen der Armee (AdA) im Dienst nutzen gerne kostenlos die Feldpost. Sei es zum Verdanken eines eben eingetroffenen Fresspäcklis, zum Mitteilen der aktuellen Militäranschrift. Gründe und Gelegenheiten für einen persönlichen Brief gibt es viele. Sehr beliebt bei den Rekruten sind jeweils die
Ansichtskarten von der Kaserne oder dem Fahrzeug, dass man jetzt fahren darf. Auch wenn es nur als Mitfahrer ist.
Für Geschäfts- und Vereinspost bezahlen Angehörige der Armee immer den vollen Preis.
 


Nicht unter die feldpostalische Taxfreiheit fallen unter anderem,
und sind somit durch die Wehrmänner bei der Aufgabe zu frankieren:
  • Sendungen ins Ausland
  • Aufgabe von Vereins- oder Geschäftspost (zB Mitgliederrechnungen, Parteiwerbung, Vereinszeitung etc.)
  • Aufgabe von Postsendungen Dritter, die sich nicht im Dienst befinden
  • Über Details orientiert der Postbefehl.

 

In einer Kaserne oder auf einem Waffenplatz arbeiten auch viele Zivilangestellte oder militärisch angestelltes Personal wie zB Instruktoren, Zeitmilitär, Fachberufsunteroffiziere, Zeughausangestellte etc.
Sie benutzen zwar eine Kasernenadresse dürfen aber die feldpostalische Taxfreiheit nicht beanspruchen, ausser sie befinden sich im besoldeten Dienst (WK-Tage).

Im Zweifelsfall können Sie sich gerne bei Ihrer nächsten Waffenplatz-Feldpost, Feldpostdirektion
oder Poststelle erkundigen.