Portofreie Militärsendungen: Für Angehörige der Armee im besoldeten Dienst |
Private Sendungen
Angehörige von Wehrmännern (und Wehrfrauen) nutzen
beispielsweise kostenlos die Feldpost um
ihrem Liebsten den Militärdienst zu versüssen.
Postsendungen an Wehrmänner im Dienst
müssen an eine gültige Dienstanschrift adressiert sein.
Solche Sendungen können, im Rahmen der Taxfreiheit, bei jeder Poststelle oder
jedem Brief- / Paketeinwurf in der Schweiz kostenlos aufgegeben werden.
Sendungen aus dem Ausland (inkl. Fürstentum Liechtenstein) erreichen den
Empfänger auch, solche Sendungen müssen aber im Aufgabeland frankiert werden.
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Als portofreie Feldpostsendungen innerhalb der Schweiz von und an Personen im Militärdienst können aufgegeben werden:
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Damit die Sendungen ohne Umwege zugestellt werden können, müssen sie jedoch eine korrekte Militäradresse aufweisen.
Aber auch die Angehörigen der Armee (AdA)
im Dienst nutzen gerne kostenlos die Feldpost. Sei es zum Verdanken eines eben
eingetroffenen Fresspäcklis, zum Mitteilen der aktuellen Militäranschrift.
Gründe und Gelegenheiten für einen persönlichen Brief gibt es viele. Sehr
beliebt bei den Rekruten sind jeweils die
Ansichtskarten von der Kaserne oder dem Fahrzeug, dass man jetzt fahren darf.
Auch wenn es nur als Mitfahrer ist. Für
Geschäfts- und Vereinspost bezahlen Angehörige der Armee immer
den vollen Preis.
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Nicht unter die feldpostalische Taxfreiheit fallen unter anderem, und sind somit durch die Wehrmänner bei der Aufgabe zu frankieren:
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In einer Kaserne oder auf einem
Waffenplatz arbeiten auch viele Zivilangestellte oder militärisch angestelltes
Personal wie zB Instruktoren, Zeitmilitär, Fachberufsunteroffiziere,
Zeughausangestellte etc.
Sie benutzen zwar eine Kasernenadresse dürfen aber die feldpostalische
Taxfreiheit nicht beanspruchen, ausser sie befinden sich im besoldeten Dienst
(WK-Tage).
Im Zweifelsfall können Sie sich gerne bei Ihrer nächsten
Waffenplatz-Feldpost,
Feldpostdirektion
oder
Poststelle erkundigen.