Portofreie Militärsendungen: Kommandostellen der Armee



Kommandostellen der Armee

Mit Ausnahme der nachfolgenden Sendungsarten können alle Inlandsendungen von Kommandostellen
der Armee
(zB Kdt, Four, Stabs Of) mit dem Vermerk "Militärsache" portofrei aufgegeben werden.
Die Sendung muss eine offizielle Kommandostelle als Absender aufweisen.
Für die Aufgabe muss zwingend ein offizielles Militärsache-Couvert resp. Militärsache-Paketadresse verwendet werden. Nicht so hergerichtete Sendungen gelten als unfrankiert.


 


Nicht als Militärsache gelten:
  • Express-Post
  • PromoPost
  • Zeitungen und Zeitschriften sowie Sendungen im Heft- oder Zeitungsformat
  • Postfinance-Dienstleistungen
  • Private Korrespondenz und Vereinspost
  • Sendungen ins Ausland (inkl. Fürstentum Liechtenstein)

 

Bei Nachsendeaufträgen werden Sendungen mit "Militärsache" nicht ins Ausland nachgesandt.
Die missbräuchliche Verwendung von Umschlägen mit "Militärsache" ist strafbar.


 

Sendungen von Verwaltungsstellen der Armee

Verwaltungsstellen der Armee (zB Zeughäuser, Kreiskommandos etc.) müssen die Frankatur des Bundes (P.P.) oder des Kantons verwenden. Militärische Vereine, Sektionschefs und Jungschützenverein haben kein Anrecht auf Portofreiheit.

Im Zweifelsfall können Sie sich gerne bei Ihrer nächsten Waffenplatz-Feldpost, Feldpostdirektion oder
Poststelle erkundigen.