Portofreie Militärsendungen: Kommandostellen der Armee |
Kommandostellen der Armee
Mit Ausnahme der nachfolgenden Sendungsarten können alle
Inlandsendungen von Kommandostellen
der Armee (zB Kdt, Four, Stabs Of) mit dem Vermerk
"Militärsache" portofrei aufgegeben werden.
Die Sendung muss eine offizielle Kommandostelle als
Absender aufweisen.
Für die Aufgabe muss zwingend ein offizielles Militärsache-Couvert resp.
Militärsache-Paketadresse verwendet werden. Nicht so hergerichtete Sendungen
gelten als unfrankiert.
Nicht als Militärsache gelten:
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Bei Nachsendeaufträgen werden Sendungen
mit "Militärsache" nicht ins Ausland nachgesandt.
Die missbräuchliche Verwendung von Umschlägen mit
"Militärsache" ist strafbar.
Sendungen von Verwaltungsstellen der Armee
Verwaltungsstellen der Armee (zB Zeughäuser, Kreiskommandos etc.) müssen die Frankatur des Bundes (P.P.) oder des Kantons verwenden. Militärische Vereine, Sektionschefs und Jungschützenverein haben kein Anrecht auf Portofreiheit.
Im Zweifelsfall können Sie sich gerne bei Ihrer nächsten
Waffenplatz-Feldpost,
Feldpostdirektion oder
Poststelle erkundigen.